COVID-19 Maßnahmen und Lockerungen ab dem 16. April 2022

Geschätzte Gäste, liebe Freunde und Freundinnen des At the Park Hotel!
Der Gesundheitsminister hat heute Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen ab 16. April 2022 angekündigt. Die Regelungen sollen voraussichtlich bis 8. Juli 2022 gelten.

Die Eckpunkte: 

FFP2-Maskenpflicht gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und
  • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)

3G-Regelung gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher, Mitarbeiter und Dienstleister

„Grüner Pass“

  • für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die nur 2-fach geimpft oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate

Die Maßnahmenverordnung im Detail finden Sie unter
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_156/BGBLA_2022_II_156.html

Sollten Sie weitere Fragen haben bzw. Unklarheiten vor Ihrem Reiseantritt bestehen, kontaktieren Sie uns bitte unter +43 2252 44386 bzw. office@thepark.at direkt im Hotel.
Bleiben sie gesund und auf ein baldiges Wiedersehen Axel Nemetz & das gesamte At the Park Hotel Team